Ein Beschleunigungspakt für Erneuerbare Energien. Jetzt.

10-Punkte-Plan, veröffentlicht am 28.02.2022

Angesichts der Russlandkrise veröffentlicht die Stiftung KlimaWirtschaft ein Papier mit Maßnahmen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die Maßnahmen wurden im engen Austausch mit führenden Unternehmen der deutschen Wirtschaft entwickelt.

Im Zuge der Auswirkungen des russischen Angriffs  auf die Ukraine ist die Energiesicherheit in Europa sowie die Situation auf den Energiemärkten neu zu bewerten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verkündete einen neuen Maßnahmenplan zur Stärkung der deutschen Versorgungssicherheit, dessen Eckpunkte auf einer Pressekonferenz am 22.02.2022 von Vizekanzler Dr. Robert Habeck umrissen wurden. Neben Maßnahmen, um kurz- und mittelfristig eine ausreichende Versorgung mit Erdgas und Flüssigerdgas sicherzustellen, sind der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz die langfristig wirksamsten Maßnahmen, um Deutschlands Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

Im Dialog mit führenden deutschen Unternehmen fast aller Sektoren hat die Stiftung KlimaWirtschaft deshalb einen 10-Punkte-Plan für einen solchen Beschleunigungspakt veröffentlicht. Darin fordert die Stiftung unter anderem:

  • Eine “Kickstart-Initiative” von Bund und Ländern zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Verfahren sollten auf ein fachlich notwendiges Maß reduziert und auf eine Dauer von unter 1 Jahr begrenzt werden.
  • Eine straffe Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus in den Bundesländern. Auf Basis einer Potentialanalyse sollten Erneuerbaren-Ausbauziele für alle Bundesländer definiert und in einer Bund-Länder-Vereinbarung verbindlich beschlossen werden. Besonders restriktive Abstandsregeln für Windkraftanlagen auf Länderebene müssen zügig aufgehoben werden.
  • Eine Stärkung der Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus vor Ort. Hierfür sollten die im EEG 2021 § 6 vorgesehenen, freiwilligen finanziellen Zuwendungen der Betreiber von Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen an betroffene Kommunen verbindlich gemacht und auf Bestandsanlagen sowie Anlagen außerhalb des EEG ausgeweitet werden.
  • Attraktivere und verlässliche Rahmenbedingungen für förderfreie Geschäftsmodelle mit Erneuerbaren Energien. Es braucht schnell ein ambitioniertes Ausbauziel für ungeförderte Erneuerbaren-Anlagen. Wichtige Umsetzungsfragen wie zulässige Vertragslaufzeiten für langfristige Direktkontrakte für Strom aus Erneuerbaren Energien (grüne PPAs) müssen rasch geklärt werden. Mögliche Nachteile für energieintensive Unternehmen bei der Strompreiskompensation sollten zügig ausgeräumt werden.
  • Einen beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Wärme. Das im Gebäudeenergiegesetz für 2026 vorgesehene Nutzungsverbot für Öl- und Kohleheizungen, die nicht den geforderten Anteil Erneuerbarer Energien aufweisen, sollte deutlich vorgezogen werden. Es sollte eine Quote für Erneuerbare Fernwärme eingeführt und die Förderung für die Umrüstung von Wärmenetzen aufgestockt werden.
  • Einen beschleunigten H2-Hochlauf. Die auf 20 Jahre befristete Netzentgelt-befreiung von Elektrolyseuren, die vor 2026 errichtet werden und systemdienlich ausgerichtet sind, sollte entfristet werden. Die angekündigten Klimaschutzverträge für Industrieunternehmen sollten so schnell wie möglich eingeführt werden.
  • Konsistente Rahmenbedingungen für die Elektromobilität und insbesondere die Ladeinfrastruktur. Die Abschaffung der EEG-Umlage sollte mit einer Beseitigung bürokratischer Hürden beim Aufbau von Ladesäulen durch Unternehmen verbunden werden, vor allem bei der messtechnischen Abgrenzung von Ladevorgängen Dritter.

Ansprechpartner:in

Aline de la Sauce

Senior Referentin Inhaltliche Entwicklung

E-Mail: aline.delasauce@klimawirtschaft.org
Telefon: +49 (0)176 4899 5247
Zum LinkedIn-Profil