GMG: Grüngasquote für Erreichen der Klimaziele nicht ausreichend

Pressemitteilung, veröffentlicht am 24.02.2026

Union und SPD haben sich beim GMG auf ein Aus der 65-Prozent-Quote geeinigt. Nun soll eine „Grüngasquote“ zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beitragen. Wie das ausreichen soll, ist jedoch noch unklar.

Berlin, 24.02.2026. Union und SPD haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen soll entfallen. Gas- und Ölheizungen sollen weiter installiert werden können, wenn sie ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen („Grüngasquote“). Die Koalition begründet dies mit mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer.

Sabine Nallinger, Vorständin Stiftung KlimaWirtschaft:

„Die Einigung beendet eine Phase der Unsicherheit – das ist ausdrücklich zu begrüßen. Wer jedoch die ordnungsrechtliche Leitplanke lockert, muss umso klarer darlegen, wie die Klimaziele dennoch verlässlich erreicht werden. Eine Grüngasquote mit moderatem Einstieg allein wird dafür nicht reichen. Verfügbarkeit, Preisniveau und Skalierbarkeit von Wasserstoff und Biomethan bleiben zentrale Unsicherheitsfaktoren. Ohne eine sofort wirksame Investitionsoffensive in Effizienz, Wärmepumpen und klimaneutrale Wärmenetze riskieren wir ein Mengen- und Preisproblem. Und verlieren Zeit auf dem europäischen Zielpfad. Entscheidend ist jetzt ein konsistenter Rahmen, der Investitionen planbar auslöst und die Vorgaben aus Europa strategisch einbettet.“

Aus Sicht der Stiftung KlimaWirtschaft muss das neue Gebäudemodernisierungsgesetz daher folgende zentrale Punkte erfüllen:

1. Klimazielkompatible Ausgestaltung der Reform:

Die Vorgabe 49-Prozent Erneuerbare Energien im Gebäudesektor bis 2030 aus der EED muss handlungsleitend bleiben und damit auch wirtschaftliche Planbarkeit ermöglichen.

2. Realistische und marktverträgliche Ausgestaltung einer Grüngasquote:

Knappheiten, Allokationsfragen und Wettbewerbsfähigkeit müssen berücksichtigt werden.

3. Sofort wirksame Investitionsanreize:

Förderprogramme und CO₂-Preissignale sind so auszurichten, dass der Umstieg auf Wärmepumpen, Effizienzmaßnahmen und Wärmenetze jetzt beschleunigt wird.

4. Schnelle Umsetzung der EPBD-Vorgaben:

Klare, verlässliche Effizienzstandards für Neubau und Bestand EPBD-konform umsetzen, um Planungssicherheit für Eigentümer und Unternehmen herzustellen.

Pressekontakt

Simon Vogelsang

Sprecher für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: simon.vogelsang@klimawirtschaft.org

Telefon: +49 (0)176 3443 9600

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