Stellungnahme zur Errichtung des Sondervermögens (SVIKG)

Veröffentlicht am 25.08.2025

Die Stiftung KlimaWirtschaft begrüßt den Gesetzesentwurf zur Errichtung des Sondervermögens (SVIKG) der Bundesregierung, da er dazu beiträgt, wesentliche Investitionslücken am Wirtschaftsstandort zu schließen. Damit das Gesetz sein volles Potenzial für Unternehmen in der Klima-Transformation entfalten kann, sind allerdings noch Nachbesserungen nötig. Aus diesem Grund hat die Stiftung KlimaWirtschaft heute eine Stellungnahme veröffentlicht, in der konkrete Änderungen für den Gesetzestext vorgeschlagen werden. Die Stellungnahme wurde zuvor an den Haushaltsausschuss übermittelt und schlägt folgende Ergänzungen für den parlamentarischen Prozess vor:

  • Die Aufnahme von festen Nachhaltigkeitskriterien, die im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz und dem Vertrag von Paris stehen
  • Die gezielte Hebelung von Privatkapital, um zusätzliche Investitionen in die Transformation anzuregen
  • Die gezielte Beschaffung emissionsarmer Grund- und Baustoffe aus deutscher und europäischer Produktion
  • Die Priorisierungen von Investitionen, die Wachstum und Klimaschutz in besonderem Maße dienlich sind. Dazu gehören u.a. die Ertüchtigung der Energieinfrastruktur, die Förderung des kombinierten Verkehrs oder der Elektrifizierung von Verkehrsnetzen
  • Der Ausschluss konsumtiver Verwendungen
  • Die Begleitung der Umsetzung durch jährliche Erfolgskontrollen mit öffentlicher Berichterstattung und einem Investitionsbeirat

Sabine Nallinger, Vorständin der Stiftung KlimaWirtschaft: 

„Die Infrastruktur-Milliarden der Regierung sind eine historische Chance, um die Klima-Transformation am Standort voranzutreiben und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie zu erhöhen. Die deutsche Industrie hat in den vergangenen Jahren Milliarden in die Produktion klimafreundlicher Bau- und Grundstoffe investiert. Um diese Investitionen abzusichern und neues Wachstum am Standort anzureizen, muss der Entwurf um klare Nachhaltigkeitskriterien, klimafreundliche Leitmärkte und Local-Content-Vorgaben für die Beschaffung erweitert werden. Jeder öffentliche Euro des Sondervermögens könnte weitere Gelder von privaten Investoren nach sich ziehen und den Bau klimafreundlicher Infrastruktur im Land deutlich beschleunigen. Nötig dafür sind entsprechende Sicherheiten und Garantien zur Hebelung von mehr Privatkapital. Um die Umsetzung des Gesetzes zu begleiten, sollten darüberhinaus jährliche Erfolgskontrollen mit öffentlicher Berichterstattung stattfinden und ein Investitionsbeirat ins Leben gerufen werden. Die Erwartung der Wirtschaft ist, dass der Bundestag den Gesetzesentwurf nun im Sinne der Klima-Transformation am Wirtschaftsstandort noch nachbessert.“

Ansprechpartner

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Senior Referent für Kommunikation

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