Impulspapier: 6 Punkte fürs neue Heizungsgesetz (GMG)

Veröffentlicht am 25.03.2026

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz steht die Wärmewende erneut vor einem Richtungswechsel. Die bisher geltende 65-Prozent-Quote soll gegen eine Biogastreppe ausgetauscht werden. Die Stiftung hat dazu eine Kurzbewertung verfasst, die die wichtigsten Anforderungen für die Umsetzung aus Sicht der Bau- und Heizungsindustrie aufgreift.

Berlin, 25.03.2026. Mit dem angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) der Bundesregierung steht die deutsche Wärmewende erneut vor einem Richtungswechsel. Die bisher geltende 65-Prozent-Quote des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll gestrichen werden. Stattdessen soll das GMG künftig auf eine Biogastreppe setzen. Damit verbunden sind weitreichende Auswirkungen für Unternehmen der Bau- und Heizungsindustrie sowie deren vorgelagerter Wertschöpfungskette. Um die Dekarbonisierung des Gebäudesektor zu stemmen, sind sie auf verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen angewiesen. Die bisherigen Vorschläge des GMGs bieten hier jedoch keinen klaren und stabilen Investitionspfad. Aus Sicht der Stiftung sollten im weiteren Gesetzesverfahren deshalb folgende sechs Punkte berücksichtig werden.

1. Gesetzlicher Zielkorridor für Strom-Gas-Preisverhältnis

2. Rechtssichere Umsetzung der EPBD

3. Langfristige Verbesserung der Förderarchitektur

4. Gasnetz: Stilllegung strategisch begleiten

5. Modernisierungsumlage: Fehlanreize bei Vermietern vermeiden

6. Grüngase: Industriepolitische Einordnung

Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen und der langen Investitionszyklen im Gebäudesektor sollte das parlamentarische Verfahren und die Umsetzung der EPBD genutzt werden, um die wirtschaftlichen Steuerungsmechanismen zu präzisieren und klimaneutrale Technologien dauerhaft zur wirtschaftlich attraktivsten Option zu machen. Nur ein klar definierter, rechtssicherer Transformationspfad kann Investitionssicherheit schaffen und die Transformation des Gebäudesektors effizient voranbringen.

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