Mit der Einigung des Vergabegesetzes erhält die Regierung die Möglichkeit, in der öffentlichen Beschaffung stärker auf innovative Produkte mit geringeren CO2-Emissionen zu setzen. Nach Verabschiedung des Gesetzes sollte deshalb möglichst schnell an den entsprechenden Verordnungen gearbeitet werden, so die Stiftung KlimaWirtschaft in ihrem Positionspapier.
Berlin, 22.04.2026. Damit die öffentliche Beschaffung, wie im Koalitionsvertrag angelegt, tatsächlich zum Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft werden kann, braucht es eine schnelle Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes und der daran anknüpfenden Rechtsverordnung zur Regelung von Vorgaben zur klimafreundlichen Beschaffung. Daher fordert die Stiftung KlimaWirtschaft:
1. Die öffentliche Beschaffung endlich strategisch nutzen und die Vergabeverordnung schnellstmöglich umsetzen
2. Mit rechtssicheren Klimaschutzkriterien für die öffentliche Vergabe innovative Produkte und Lösungen marktfähig machen
3. Momentum der Vergaberechtsnovelle nutzen: Rechtsrahmen zur Stärkung industrieller Wertschöpfung voll ausschöpfen
4. Vergabebeschleunigungsgesetz als Startpunkt für die Entwicklung weiterer Leitmarktinstrumente
Für die Stiftung ist klar: Unternehmen brauchen Leitmärkte für ihre klimafreundlichen Produkte. Ihr Zweck besteht nicht darin, dauerhafte Subventionen zu schaffen, sondern den Markteintritt zu ermöglichen – bis CO₂-reduzierte Produkte eigenständig konkurrieren können. Mit den noch ausstehenden Vergabeverordnungen muss die Bundesregierung zu einer innovationsfreundlichen Beschaffungspolitik finden, die mit rechtssicheren Klimaschutzkriterien innovative Lösungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge priorisiert und marktfähig macht.
Dazu Stiftungsvorständin Sabine Nallinger:
„Die Einigung des Vergabegesetzes ist ein gutes Signal, da die Regierung so die Möglichkeit bekommt, bei ihrer Beschaffung künftig stärker auf innovative Produkte mit geringeren CO2-Emissionen zu setzen. Profitieren würden davon vor allem Hersteller, die in zukunftsfähige Technologien investieren. Die Bundesregierung sollte deshalb nach Verabschiedung des Gesetzes schnellmöglich an entsprechenden Verordnungen arbeiten und nicht erst auf Brüssel warten. Für Unternehmen, die jetzt in den Standort investieren wollen, ist ein Verweis auf 2027 zu spät.“
E-Mail: martin.pfaffenbach@klimawirtschaft.org
Telefon: +49 (0)176 8731 8099
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E-Mail: simon.vogelsang@klimawirtschaft.org
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